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Batterieverordnung

Rücknahme von verbrauchten Akkus und Batterien

1 Informationen über Umwelt und Entsorgung

1.1 Rücknahme von verbrauchten Akkus und Batterien

Unsere Rücknahmepflicht als Händler:

Wir sind als Händler, gesetzlich dazu verpflichtet, Batterien und Akkus, die bei uns gekauft wurden unentgeltlich zurückzunehmen. Bitte nehmen Sie dieses Angebot an und helfen Sie dabei, unsere Umwelt sauber zu halten.

Ihre Rückgabepflicht als Verbraucher:

Batterien und Akkus gehören nicht in den Hausmüll. Seit 1998 verpflichtet die Batterieverordnung alle Bürgerinnen und Bürger, verbrauchte Batterien und Akkus ausschließlich über den Handel oder die speziell dafür eingerichteten Sammelstellen zu entsorgen. Falls Sie Ihre Batterien und Akkus an uns zurücksenden möchten, achten Sie bitte darauf, dass die Sendung ausreichend frankiert ist.

Batterien sind mit dem Zeichen und einem der chemischen Symbole

 

– Cd (=Batterie enthält Cadmium),
– Hg (=Batterie enthält Quecksilber) oder
– Pb (=Batterie enthält Blei) oder
– Mh (Mh für Metallhydrid) versehen.

1.2 Alte Elektrogeräte gehören nicht in den Hausmüll

Seit dem 24. März 2006 dürfen alte Elektrogeräte nicht über den Hausmüll entsorgt werden. Die Regelung betrifft alle elektronischen und elektrischen Geräte, von der elektrischen Zahnbürste bis zum Heimsolarium, von der Waschmaschine bis zur Digitalkamera, egal wie alt. Auch Leuchtmittel, Leuchtstoffröhren und Energiesparlampen gehören dazu.
Die Geräte werden kostenfrei von Städten und Gemeinden zurückgenommen. Die Rücknahme erfolgt an Sammelstellen oder es wird sogar eine Abholung angeboten. In der Regel werden schon bestehende Sammelsysteme (z. B. Wertstoffhöfe, Sperrmüllabholung) genutzt.

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